Beschluss: mehrere Beschlüsse

Der Kreistag fasst folgenden

 

Beschluss:

 

1.  Der Kreistag beschließt den Haushalt 2024 auf der Grundlage eines Kreisumlage-

     hebesatzes von 42,40 %.

 

 

einstimmig beschlossen

Ja 60  Nein 0  Anwesend 60  Pers. Beteiligt 0

 

 

 

Der Kreistag fasst folgenden

 

Beschluss:

 

2.  Der Kreistag beschließt gemäß Art. 57 LKrO i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 14 LKrO die

     beiliegende Haushaltssatzung 2024, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

3.  Der Kreistag beschließt gemäß Art. 58 LKrO den als Anlage zur Haushaltssatzung

     beigefügten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der Bestandteil dieses

     Beschlusses ist, in Einnahmen und Ausgaben (Gesamtplan) lt. § 4 Nr. 1

     KommHV-Kameralistik im

 

     Verwaltungshaushalt mit                                      117.780.000 €

     Vermögenshaushalt mit                                       __17.310.000 €

     Gesamthaushalt mit                                135.090.000

 

     festzusetzen.

 

4.  Der Kreistag beschließt gemäß VV Nr. 2 zu § 24 KommHV-Kameralistik i. V. m.

     Art. 30 Abs. 1 Nr. 15 LKrO den Finanzplan nach Art. 64 LKrO für die Jahre 2023

     bis 2027, wie er sich aus der Anlage zum Haushaltsplan (Seiten 571 – 578) ergibt,

     die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

 

mehrheitlich beschlossen

Ja 56  Nein 4  Anwesend 60  Pers. Beteiligt 0