Sitzung: 26.02.2024 KT/053/2024
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Der Kreistag fasst folgenden
Beschluss:
1. Der Kreistag
beschließt den Haushalt 2024 auf der Grundlage eines Kreisumlage-
hebesatzes von 42,40 %.
einstimmig beschlossen
Ja 60 Nein 0 Anwesend 60
Pers. Beteiligt 0
Der Kreistag fasst folgenden
Beschluss:
2. Der Kreistag beschließt gemäß Art. 57 LKrO i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 14 LKrO die
beiliegende Haushaltssatzung 2024, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
3. Der Kreistag beschließt gemäß Art. 58 LKrO den als Anlage zur Haushaltssatzung
beigefügten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der Bestandteil dieses
Beschlusses ist, in Einnahmen und Ausgaben (Gesamtplan) lt. § 4 Nr. 1
KommHV-Kameralistik im
Verwaltungshaushalt mit 117.780.000 €
Vermögenshaushalt mit __17.310.000 €
Gesamthaushalt
mit 135.090.000 €
festzusetzen.
4. Der Kreistag beschließt gemäß VV Nr. 2 zu § 24 KommHV-Kameralistik i. V. m.
Art. 30 Abs. 1 Nr. 15 LKrO den Finanzplan nach Art. 64 LKrO für die Jahre 2023
bis 2027, wie er sich aus der Anlage zum Haushaltsplan (Seiten 571 – 578) ergibt,
die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
mehrheitlich beschlossen
Ja 56 Nein 4 Anwesend 60
Pers. Beteiligt 0