Sitzung: 26.02.2024 KT/053/2024
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Der Kreistag fasst folgenden
Beschluss:
Jahresrechnung 2022
A. Feststellung
1.
Feststellung
Jahresergebnis
Gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO wird die Jahresrechnung 2022 des Landkreises nach erfolgter örtlicher Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit bereinigten Soll-Einnahmen/Ausgaben wie folgt festgestellt:
Verwaltungshaushalt 109.064.914,36 €
Vermögenshaushalt _13.496.791,87 €
Gesamthaushalt 122.561.706,23 €
Die Ermittlung dieses Jahresergebnisses ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2 zum Rechenschaftsbericht (RSB) 2022, die Bestandteil dieser Feststellung sind.
einstimmig
beschlossen
Ja
60 Nein 0 Anwesend 60
Pers. Beteiligt 0
Der Kreistag fasst folgenden
Beschluss:
2. Feststellung der übertragbaren Einnahmen
und Ausgaben
Die in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragenden Kassen- und Haushaltsreste werden gemäß § 79 Abs. 2 KommHV-Kameralistik wie folgt festgestellt:
2.1 Kassenreste
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt
Kasseneinnahmereste 2.902.708,75 € 4.222.619,33 € 7.125.328,08 €
Kassenausgabereste -152.558,93 € -988,62 € -153.547,55 €
2.2 Haushaltsreste
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt Gesamthaushalt
Haushaltseinnahmereste Vorjahr 0,00 € 0,00 € 0,00 €
neue Haushaltseinnahmereste 0,00 € 724.879,23 € 724.879,23 €
neue Haushaltsausgabereste 212.859,60 € 5.647.796,67 € 5.860.656,27 €
Haushaltsausgabereste Vorjahr 0,00 € 12.406.876,19 € 12.406.876,19 €
Die Zusammensetzung dieser Kassen- und Haushaltsreste ergibt sich aus der Anlage 4 zum RSB und ist Bestanteil dieser Feststellung.
3. Genehmigung der über- und
außerplanmäßigen Ausgaben
Die
erheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben i.S.v. Art. 60 Abs. 1
Satz 2 LKrO, wie sie sich im Einzelnen aus der Anlage 9 zum RSB mit insgesamt
7.506.316 € für den Verwaltungshaushalt
2.739.983 € für den Vermögenshaushalt
10.246.299 € Summe
ergeben, werden genehmigt.
4. Zuführung Vermögenshaushalt
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (HSt. 9161.8600) wird mit 3.853.956,14 € festgestellt.
einstimmig beschlossen
Ja 60
Nein 0 Anwesend 60 Pers. Beteiligt 0
Der Kreistag fasst folgenden
Beschluss:
B. Entlastung
Der Kreistag erkennt die Jahresrechnung 2022 - wie unter vorstehend A. 1-4 festgestellt - endgültig an und erteilt gem. Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.
einstimmig beschlossen
Ja 59 Nein 0 Anwesend 60
Pers. Beteiligt 1