Beschluss: mehrere Beschlüsse

Der Kreistag fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Jahresrechnung 2022

 

A.    Feststellung

 

1.    Feststellung Jahresergebnis

 

Gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO wird die Jahresrechnung 2022 des Landkreises nach erfolgter örtlicher Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit bereinigten Soll-Einnahmen/Ausgaben wie folgt festgestellt:

 

Verwaltungshaushalt                        109.064.914,36 €

Vermögenshaushalt                           _13.496.791,87 €

Gesamthaushalt                                  122.561.706,23 €

 

Die Ermittlung dieses Jahresergebnisses ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2 zum Rechenschaftsbericht (RSB) 2022, die Bestandteil dieser Feststellung sind.

 

 

einstimmig beschlossen

Ja 60  Nein 0  Anwesend 60  Pers. Beteiligt 0

 

 

 

Der Kreistag fasst folgenden

 

Beschluss:

 

2. Feststellung der übertragbaren Einnahmen und Ausgaben

 

Die in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragenden Kassen- und Haushaltsreste werden gemäß § 79 Abs. 2 KommHV-Kameralistik wie folgt festgestellt:

 

2.1 Kassenreste

 

                                                       Verwaltungshaushalt  Vermögenshaushalt    Gesamthaushalt

Kasseneinnahmereste                                              2.902.708,75 €           4.222.619,33 €           7.125.328,08 €

Kassenausgabereste                                                    -152.558,93 €                      -988,62 €              -153.547,55 €

 

 

2.2 Haushaltsreste  

                              

                                             Verwaltungshaushalt  Vermögenshaushalt    Gesamthaushalt

Haushaltseinnahmereste Vorjahr                                         0,00 €                             0,00 €                             0,00 €

neue Haushaltseinnahmereste                                              0,00 €               724.879,23 €               724.879,23 €

neue Haushaltsausgabereste                                    212.859,60 €           5.647.796,67 €           5.860.656,27 €

Haushaltsausgabereste Vorjahr                                             0,00 €         12.406.876,19 €         12.406.876,19 €

 

Die Zusammensetzung dieser Kassen- und Haushaltsreste ergibt sich aus der Anlage 4 zum RSB und ist Bestanteil dieser Feststellung.

3. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

 

Die erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.S.v. Art. 60 Abs. 1
Satz 2 LKrO, wie sie sich im Einzelnen aus der Anlage 9 zum RSB mit insgesamt

 

                                                        7.506.316 €         für den Verwaltungshaushalt

                                                        2.739.983 €         für den Vermögenshaushalt

                                                     10.246.299 €         Summe

 

ergeben, werden genehmigt.

 

 

4. Zuführung Vermögenshaushalt

 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (HSt. 9161.8600) wird mit 3.853.956,14 € festgestellt.

 

 

einstimmig beschlossen

Ja 60  Nein 0  Anwesend 60  Pers. Beteiligt 0

 

 

 

Der Kreistag fasst folgenden

 

Beschluss:

 

B.     Entlastung

 

Der Kreistag erkennt die Jahresrechnung 2022 - wie unter vorstehend A. 1-4 festgestellt - endgültig an und erteilt gem. Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.

 

 

einstimmig beschlossen

Ja 59  Nein 0  Anwesend 60  Pers. Beteiligt 1