Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Anwesend: 47, Pers. Beteiligt: 0

Der Kreistag fasst folgenden

 

  1. Beschluss:

 

 

Aufgrund des Ergebnisses der letzten Kreistagswahl wird Herr Tobias Eberle aus Solnhofen über den Wahlvorschlag der SPD als erster Listennachfolger für den ausgeschiedenen Kreisrat Joachim Federschmidt zum Nachrücken in den Kreistag berufen (Art. 37 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG).

 

 

 

Der Kreistag fasst folgenden

 

  1. Beschluss:

 

 

Da im Fall von Herrn Tobias Eberle die Wählbarkeitsvoraussetzungen zum Kreisrat nach Art. 21 Abs. 1 GLKrWG unverändert bestehen und in seinem Fall auch keine Amtsantrittshindernisse nach Art. 24 Abs. 3 der Landkreisordnung vorliegen, rückt er als erster Listennachfolger für den ausgeschiedenen Kreisrat Joachim Federschmidt über den Wahlvorschlag der SPD in den Kreistag nach (Art. 37 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Art. 48 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 GLKrWG).