Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Pers. Beteiligt: 0

Der Ausschuss fasst daraufhin folgenden

 

Beschluss:

 

1.         Der Ausschuss für Regionalentwicklung, Tourismus, Sport und Kultur beschließt die Verlängerung von maximal 30 ehrenamtlichen Stellen im Bereich der Senioren- und Wohnberatung befristet für die Dauer bis 31.12.2026.

 

2.         Der Ausschuss für Regionalentwicklung, Tourismus, Sport und Kultur beschließt die Einrichtung von bis zu 40 ehrenamtlichen Stellen für Dolmetscherinnen und Dolmetschern befristet für die Dauer bis 31.12.2026.

 

3.         Die Befugnis der namentlichen Bestellung, die in stets widerruflicher Weise erfolgt, die Befugnis des Widerrufs sowie der Abberufung der einzelnen Ehrenamtlichen in den genannten Bereichen sowie die Entscheidungsbefugnis zur Niederlegung des jeweiligen Ehrenamts aus wichtigem Grund obliegt bei den genannten Stellen im Einzelfall dem Landrat.

 

4.         Die Gewährung einer ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung bzw. eines Auslagenersatzes an die bestellten ehrenamtlich tätigen Personen richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger des Landkreises (siehe § 2 Abs. 5 der Entschädigungssatzung).

 

5.         Die Gewährung von Sachschadenersatz bei Unfällen, die sich in Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit ereignen, richtet sich in analoger Weise nach den für den Landkreis geltenden beamtenrechtlichen Bestimmungen (Art. 98 Abs. 2 des Bayerischen Beamtengesetzes in Verbindung mit Abschnitt 13 der Verwaltungs-vorschriften zum Beamtenrecht, VV-BeamtR, in der jeweils geltenden Fassung). Ersatzansprüche für verbleibende Schäden, die bei Dienstreisen und Dienstgängen an den aus triftigen Gründen benutzten privaten Kraftfahrzeugen entstehen, sind im Rahmen der bestehenden Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (inklusive Rabattverlustversicherung) bei der Versicherung des Landkreises geltend zu machen.

 

6.         Die weitere befristete Verlängerung der unter Pkt. 1 und 2 genannten ehrenamtlich tätigen Personen über den 31.12.2026 hinaus bleibt dem zuständigen Ausschuss vorbehalten. Dem zuständigen Ausschuss wird als Grundlage für die Entscheidung über die weitere Verlängerung des Projektes ein Tätigkeitsbericht präsentiert.