Sitzung: 25.09.2023 KT/051/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Anwesend: 47
Der Kreistag fasst folgenden
Beschluss:
1. Der Kreistag
beschließt, dass die im sogenannten „Almunia-Paket“ der Europäischen Kommission
aufgeführten Kriterien für kommunale „Ausgleichsleistungen“, d. h. für alle vom
Staat oder aus staatlichen (kommunalen) Mitteln jedweder Art gewährten
Vorteile, an Unternehmen mit Gemeinwohlaufgaben beachtet werden und dass
öffentliche (kommunale) Mittel nach EU-Wettbewerbsrecht nur in dem Umfang an
das „Gesamtunternehmen Klinikum
Altmühlfranken“ – bestehend aus dem Kommunalunternehmen Klinikum Altmühlfranken A. d. ö. R. und der MVZ Klinikum
Altmühlfranken gGmbH – fließen dürfen, wie die Gemeinwohlaufgabe infolge des
öffentlichen Betrauungsaktes reicht.
2. Der Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen betraut das „Gesamtunternehmen Klinikum Altmühlfranken“ durch den als Anlage
beigefügten Akt (Stand: 28.08.2023) mit den dort beschriebenen
„Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“
(Gemeinwohlaufgaben nach § 2 Abs. 1 des Betrauungsaktes). In Abgrenzung hierzu
werden auch die ohne vorherige Anmeldung (Notifizierung) bei der EU-Kommission
grundsätzlich nicht förderfähigen sonstigen Dienstleistungen ausdrücklich
benannt (§ 2 Abs. 2 des Betrauungsaktes). Der Entwurf des Betrauungsaktes
samt dessen Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt der
Niederschrift im Original bei.
3. Die Betrauung
erfolgt für eine Dauer von zehn Jahren. Die Betrauung kann durch erneuten
Beschluss des Kreistages jederzeit geändert oder widerrufen werden.
4. Der Landrat
wird ermächtigt, redaktionelle Anpassungen vorzunehmen, wenn diese den
wesentlichen Inhalt dieses Beschlusses nicht verändern.