Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Kreisausschuss fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Kreistag beschließt, dass die im sogenannten „Almunia-Paket“ der Europäischen Kommission aufgeführten Kriterien für kommunale „Ausgleichsleistungen“, d. h. für alle vom Staat oder aus staatlichen (kommunalen) Mitteln jedweder Art gewährten Vorteile, an Unternehmen mit Gemeinwohlaufgaben beachtet werden und dass öffentliche (kommunale) Mittel nach EU-Wettbewerbsrecht nur in dem Umfang an das „Gesamtunternehmen Klinikum Altmühlfranken“ – bestehend aus dem Kommunalunternehmen Klinikum Altmühlfranken A. d. ö. R. und der MVZ Klinikum Altmühlfranken gGmbH – fließen dürfen, wie die Gemeinwohlaufgabe infolge des öffentlichen Betrauungsaktes reicht.

2. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen betraut das „Gesamtunternehmen Klinikum Altmühlfranken“ durch den als Anlage beigefügten Akt (Stand: 28.08.2023) mit den dort beschriebenen „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ (Gemeinwohlaufgaben nach § 2 Abs. 1 des Betrauungsaktes). In Abgrenzung hierzu werden auch die ohne vorherige Anmeldung (Notifizierung) bei der EU-Kommission grundsätzlich nicht förderfähigen sonstigen Dienstleistungen ausdrücklich benannt (§ 2 Abs. 2 des Betrauungsaktes). Der Entwurf des Betrauungsaktes samt dessen Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt der Niederschrift im Original bei.

3. Die Betrauung erfolgt für eine Dauer von zehn Jahren. Die Betrauung kann durch erneuten Beschluss des Kreistages jederzeit geändert oder widerrufen werden.

4. Der Landrat wird ermächtigt, redaktionelle Anpassungen vorzunehmen, wenn diese den wesentlichen Inhalt dieses Beschlusses nicht verändern.