Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 52

Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:

 

 

  1. Beschluss:

Aufgrund des Ergebnisses der letzten Kreistagswahl wird Herr Martin Goppelt aus Trommetsheim über den Wahlvorschlag der CSU als weiterer Listennachfolger für den ausgeschiedenen Kreisrat Manfred Pappler zum Nachrücken in den Kreistag berufen (Art. 37 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG).

 

-      In der Sitzung des Kreistages am 17.07.2023 erfolgt nach dieser Beschlussfassung eine Sitzungsunterbrechung für die Verständigung des Gewählten sowie für die Abgabe der Wahlannahmeerklärung des Gewählten jeweils zur Niederschrift! -

 

  1. Beschluss:

Da im Fall von Herrn Martin Goppelt die Wählbarkeitsvoraussetzungen zum Kreisrat nach Art. 21 Abs. 1 GLKrWG unverändert bestehen und in seinem Fall auch keine Amtsantrittshindernisse nach Art. 24 Abs. 3 der Landkreisordnung vorliegen, rückt er als weiterer Listennachfolger für den ausgeschiedenen Kreisrat Manfred Pappler über den Wahlvorschlag der CSU in den Kreistag nach (Art. 37 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Art. 48 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 GLKrWG).