Sitzung: 03.07.2023 KA/083/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Beschlussvorschlag:
- Der Kreisausschuss nimmt
gem. Art. 88 Abs. 2 LKrO die Jahresrechnung
2022 des Landkreises zur
Kenntnis, wie von der Verwaltung in den Anlagen erstellt und im
Rechenschaftsbericht (mit Anlagen) vom 16.06.2023 näher dargelegt.
- Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag die Genehmigung
der erheblichen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben lt. Anlage 9 zum Rechenschaftsbericht
(RSB), vorbehaltlich der örtlichen Prüfung.
- Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag, die Bildung
von Kassen- und Haushaltsresten gem. Anlage 4 RSB zu
genehmigen, vorbehaltlich der örtlichen Prüfung.
- Zur Durchführung der
örtlichen Prüfung nach Art. 89 LKrO wird die Jahresrechnung 2022 gem. Art.
89 Abs. 3 und 4 LKrO an den
Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Behandlung verwiesen.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss wird im Hinblick auf Art. 26 Satz 3 LKrO i. V. m. § 30 Abs. 2 GeschO-KT ermächtigt, nach erfolgter örtlicher Prüfung den Empfehlungsbeschluss nach Art. 88 Abs. 3 i.V.m. Art. 89 LKrO unmittelbar (direkt) an den Kreistag zu richten.