Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen stimmt der Neufest­setzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen

 

Beginn der ODE;

das ist der nordwestliche Grenzpunkt der Fl.-Nr.: 11, Gemarkung Thannhausen

 

Ende der ODE;

das ist der nordöstliche Grenzpunkt der Fl.-Nr.: 164/1, Gemarkung Thannhausen

 

im Zuge der Kreisstraße WUG 2, Ortsdurchfahrt Thannhausen, zu.

Die Anlage 1_Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.