Beschluss: mehrere Beschlüsse

Beschlussvorschlag:

 

Jahresrechnung 2021

 

A.  Feststellung

 

1. Feststellung Jahresergebnis

 

Gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO wird die Jahresrechnung 2021 des Landkreises nach erfolgter örtlicher Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit bereinigten Soll-Einnahmen/Ausgaben wie folgt festgestellt:

 

Verwaltungshaushalt   102.510.715,12 €

Vermögenshaushalt    _13.620.310,24 €

Gesamthaushalt          116.131.025,36 €

 

Die Ermittlung dieses Jahresergebnisses ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2 zum Rechenschaftsbericht (RSB) 2021, die Bestandteil dieser Feststellung sind.

 

 

 

 

 

 

2. Feststellung der übertragbaren Einnahmen und Ausgaben

 

Die in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragenden Kassen- und Haushaltsreste werden gemäß § 79 Abs. 2 KommHV-Kameralistik wie folgt festgestellt:

 

2.1 Kassenreste

 

                                                       Verwaltungshaushalt  Vermögenshaushalt    Gesamthaushalt

Kasseneinnahmereste               1.229.477,57 €  3.578.401,37 € 4.807.878,94 €

Kassenausgabereste                      -1.862,19 €       70.844,06 €      68.981,87 €

 

 

2.2 Haushaltsreste  

                              

                                             Verwaltungshaushalt  Vermögenshaushalt    Gesamthaushalt

Haushaltseinnahmereste Vorjahr            0,00 €               0,00 €               0,00 €

neue Haushaltseinnahmereste                0,00 €  1.070.000,00 € 1.070.000,00 €

neue Haushaltsausgabereste        200.000,00 €  7.418.136,49 € 7.618.136,49 €

Haushaltsausgabereste Vorjahr               0,00 €  7.406.434,09 € 7.406.434,09 €

 

Die Zusammensetzung dieser Kassen- und Haushaltsreste ergibt sich aus der Anlage 4 zum RSB und ist Bestanteil dieser Feststellung.

 

 

 

3. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

 

Die erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.S.v. Art. 60 Abs. 1
Satz 2 LKrO, wie sie sich im Einzelnen aus der Anlage 9 zum RSB mit insgesamt

 

                             7.435.922 €      für den Verwaltungshaushalt

                             2.648.765 €      für den Vermögenshaushalt

                           10.084.687 €      Summe

 

ergeben, werden genehmigt.

 

 

4. Zuführung Vermögenshaushalt

 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (HSt. 9161.8600) wird mit 7.548.561,45 € festgestellt.

 

 

 

B. Entlastung

 

Der Kreistag erkennt die Jahresrechnung 2021 - wie unter vorstehend A. 1-4 festgestellt - endgültig an und erteilt gem. Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.