Beschluss: mehrere Beschlüsse

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 15, Anwesend: 49

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Kreistag beschließt den Haushalt 2023 auf der Grundlage eines Kreisumlage-

     hebesatzes von 40,90 %.

 

2.  Der Kreistag beschließt gemäß Art. 57 LKrO i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 14 LKrO die

     beiliegende Haushaltssatzung 2023, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

3.  Der Kreistag beschließt gemäß Art. 58 LKrO den als Anlage zur Haushaltssatzung

     beigefügten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der Bestandteil dieses

     Beschlusses ist, in Einnahmen und Ausgaben (Gesamtplan) lt. § 4 Nr. 1

     KommHV-Kameralistik im

 

     Verwaltungshaushalt mit         110.000.000 €

     Vermögenshaushalt mit          __11.200.000 €

     Gesamthaushalt mit           121.200.000

 

     festzusetzen.

 

4.  Der Kreistag beschließt gemäß VV Nr. 2 zu § 24 KommHV-Kameralistik i. V. m. Art.

     30 Abs. 1 Nr. 15 LKrO den Finanzplan nach Art. 64 LKrO für die Jahre 2022 bis

     2026, wie er sich aus der Anlage zum Haushaltsplan (Seiten 565 – 572) ergibt, die

     Bestandteil dieses Beschlusses ist.