Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen stimmt der Neufest­setzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen

 

Beginn der ODE= WUG 15, Abschnitt 140, Station 0,183;

das ist der westliche Grenzpunkt der Fl.-Nr. 150/2, Gemarkung Bergen, Geyerner Straße 19

 

Ende der ODE= WUG 15, Abschnitt 160, Station 0,477;

das ist der nordöstliche Grenzpunkt der Fl.-Nr. 347, Gemarkung Bergen,

 

im Zuge der Kreisstraße WUG 15, Ortsdurchfahrt Bergen, zu.

 

Die Anlagen
1_Lageplan_WUG-15_OD-Bergen_Geyerner-Strasse  und
2_Lageplan_WUG-15_OD-Bergen_Dannhausener-Strasse

sind Bestandteil dieses Beschlusses.