Sitzung: 13.02.2023 KA/080/2023
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Kreistag
beschließt den Haushalt 2023 auf der Grundlage eines Kreisumlage-
hebesatzes von 40,90 %.
2. Der Kreistag beschließt gemäß Art. 57 LKrO i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 14 LKrO die
beiliegende Haushaltssatzung 2023, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
3. Der Kreistag beschließt gemäß Art. 58 LKrO den als Anlage zur Haushaltssatzung
beigefügten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der Bestandteil dieses
Beschlusses ist, in Einnahmen und Ausgaben (Gesamtplan) lt. § 4 Nr. 1
KommHV-Kameralistik im
Verwaltungshaushalt mit 110.000.000 €
Vermögenshaushalt mit __11.200.000 €
Gesamthaushalt
mit
121.200.000 €
festzusetzen.
4. Der Kreistag beschließt gemäß VV Nr. 2 zu §
24 KommHV-Kameralistik i. V. m. Art.
30 Abs. 1 Nr. 15 LKrO den Finanzplan nach Art. 64 LKrO für die
Jahre 2022 bis
2026, wie er sich aus der Anlage zum
Haushaltsplan (Seiten 565 – 572) ergibt, die
Bestandteil dieses Beschlusses ist.