Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Nach Beendigung der Diskussion ergeht folgender Beschluss:

 

Der Landrat wird ermächtigt, im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit mit anderen mittelfränkischen Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vereinbarungen abzuschließen, die eine solidarische Beteiligung des Landkreises an der Leistung von Vorhalte- und Ausfallkosten bei der Belegung von zentralen Unterkünften in Mittelfranken zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern/-innen (umA) beinhalten können, soweit der Landkreis selbst ein Recht erhält, solche Unterkünfte mit dem Landkreis zugewiesenen umA belegen zu können.