Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag:

1. Der Landkreis verpflichtet sich gegenüber dem Freistaat Bayern, das in der Anlage beigefügte und mit dem Freistaat abgestimmte Nahverkehrskonzept zur Reaktivierung der Hesselbergbahn, hinsichtlich der Busverkehre und aller weiteren auf die Stärkung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) ausgerichteten Inhalte zeitgleich mit der Aufnahme der SPNV-Leistungen umzusetzen und für die gesamte Dauer einer vom Freistaat bestellten SPNV-Leistung von 12 Jahren zu gewährleisten.

2. Herr Landrat Manuel Westphal wird ermächtigt, nach Möglichkeit den in der Anlage beigefügten Vertrag mit dem Freistaat Bayern abzuschließen.

 

Begründung:

In der letzten Kreisausschusssitzung am 24.10.2024 stellte Herr Ruhland, der für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zuständige Nahverkehrsplaner vom VGN, in einem Sachstandsbericht die wesentlichen Eckdaten zur Reaktivierung der Hesselbergbahn, sowie die hierzu vom Freistaat geforderten Reaktivierungskriterien für diese vor. Mit der zur Abstimmung stehenden vertraglichen Verpflichtung, ein mit dem Freistaat Bayern abgestimmtes Buskonzept im Bereich der Reaktivierungsstrecke umzusetzen, wird das vierte und letzte Reaktivierungskriterium erfüllt.

Der Vertrag regelt den vom Freistaat zu bestellenden Schienenverkehr und die von den Aufgabenträgern an den Schienenverkehr abzustimmenden Nahverkehrskonzepte und Busverkehre. Der als Anlage beigefügte Vertragsentwurf befindet sich derzeit noch in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern hinsichtlich der Ansprüche aus möglichen Pflichtverletzungen und einzelner weiterer Formulierungen. Neben dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen müssen der Landkreis Ansbach und die Stadt Gunzenhausen als weitere Aufgabenträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs im Bereich der Hesselbergbahn gleichlautende Verträge abschließen.

Das in Zusammenarbeit mit der VGN GmbH erarbeitete Nahverkehrskonzept sieht zwei neue Linien im Bereich des Hahnenkamms vor, welche zusätzlich zu den hier bereits verkehrenden Linien dem Linienbündel 6 hinzugefügt werden. Die für die Schülerbeförderung wichtigen Linien bleiben mit der vorhandenen Linienführung bestehen. Somit stellen die beiden neuen Linien eine Angebotsausweitung dar.

Mit Vertragsunterschrift sichert der Landkreis dem Freistaat zu, dass für den Zeitraum der Bestellung des Schienenverkehrs (12 Jahre) das Nahverkehrskonzept umgesetzt wird und Fahrplanänderungen, welches das Taktraster betreffen, mit dem Freistaat abgestimmt werden.

Das Nahverkehrskonzept des Landkreises (Linienverlaufspläne und eine Übersicht über die geplanten Anpassungen im Busverkehr) und der Fahrplan der Hesselbergbahn werden dem Vertrag als Anlage angefügt.