Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Schulausschuss fasst folgenden

 

Beschluss:

 

1.   Für die Überlassung der beiden Dreifachsporthallen des Landkreises in Weißenburg und Gunzenhausen sowie der Einfachsporthalle in Gunzenhausen wird das Benutzungsentgelt von bisher 6,50 € auf 5,46 € zuzügl. 1,04 € Mwst. = 6,50 € angepasst. Das Entgelt für die Überlassung des Gymnastikraumes bzw. des Konditionsraumes wird von 3,00 € auf 2,52 € zuzügl. 0,48 € Mwst. = 3,00 € angepasst.

 

2.   Für die Überlassung der Freisportflächen werden folgenden Entgelte je Betriebsstunde (bh) festgesetzt (bisherige Entgelte in Klammern):

 

a)   Pro Allwetterplatz bzw. Kugelstoßanlage:  

2,52 € zuzügl. 0,48 € Mwst. = 3,00 €

 (bisher 3,00 €)

 

b)   Je Rasenspielfeld:                      6,72 € zuzügl. 1,28 € Mwst. = 8,00 €

(bisher 8,00 €)

 

c)    Für die Laufbahnen:                  5,04 € zuzügl. 0,96 € Mwst. = 6,00 €

(bisher 6,00 €)

 

d)   Für die gesamte neue Freisportanlage in Weißenburg:

Je Tag:

92,44 € zuzügl. 17,56 € Mwst. = 110,00 €

(bisher 110,00 €)

Je Stunde (bh):

14,28 € zuzügl. 2,71 € Mwst. = 16,99 €

 (bisher 17,00 €)

 

3.   Die Anpassungen gelten ab 01.01.2023.