Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschlussvorschlag:

 

Der weiteren Beteiligung des Landkreises am staatlichen Förderprogramm zur Stärkung und Sicherung der geburtshilflichen Versorgung nach Maßgabe der neuen Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) vom 23.09.2022 wird für den Zeitraum der Geltungsdauer der Förderrichtlinie vom 01.10.2022 bis 31.12.2025 zugestimmt.

Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, zum Zweck der Unterstützung, Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und in der Wochenbettbetreuung im Landkreis in den Jahren 2023 bis 2025 entsprechende staatliche Fördermittel zu beantragen, die ggf. bewilligten Fördermittel nach Maßgabe der Vorgaben der Förderrichtlinien und der erteilten Bewilligung zu verwenden bzw. mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde an Dritte (siehe Hebammen) auszureichen.