Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Anwesend: 51

Beschlussvorschlag:

 

Der finanziellen Beteiligung des Landkreises an den förderfähigen Personal- und Sachkosten der Netzwerkkoordination des Hospiz- und Palliativversorgungsnetzwerks Südfranken auf der Grundlage der GKV-Förderrichtlinie nach § 39d Abs. 3 SGB V zur Förderung der Netzwerkkoordination von Hospiz- und Palliativnetzwerken wird für den Zeitraum von zwei Jahren im Wege einer kommunalen Anteilsfinanzierung zugestimmt.

Entsprechend den geltenden Fördervorgaben bemisst sich die Höhe der kommunalen Finanzierungsbeteiligung der beiden am Hospiz- und Palliativversorgungsnetzwerk Südfranken beteiligten Landkreise Roth sowie Weißenburg-Gunzenhausen an der maximalen Fördersumme der Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Höhe von bis zu 15.000 € je Kalenderjahr, somit aufgeteilt auf die beiden Landkreise auf bis zu 7.500 € pro Landkreis und Kalenderjahr.