Nachtrag: 11.04.2022

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

  1. Der Erstellung eines landkreisweiten digitalen Energienutzungsplans (inkl. CO2-Bilanz) auf der Grundlage einer Förderbewilligung durch den zuständigen Projektträger nach den Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 13. Dezember 2021) wird grundsätzlich zugestimmt.
  2. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, nach vorheriger Abstimmung mit den kreisangehörigen Gemeinden und dem zuständigen Projektträger eine Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung und Vergabe eines Energienutzungsplans entsprechend den geltenden Vergabebestimmungen zu erstellen und dann anschließend mit den vorliegenden Angeboten eine Förderantragstellung beim zuständigen Projektträger durchzuführen.
  3. Herr Landrat Manuel Westphal wird im Anschluss der Angebotsprüfung im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Erstellung des landkreisweiten digitalen Energienutzungsplans und der anschließenden Erteilung des Zuwendungsbescheids ermächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot hin zu erteilen. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Wiederholung des Vergabeverfahrens notwendig werden sollte.