Sitzung: 14.03.2022 KT/045/2022
Kreisrat Ebert stellt folgenden
Antrag zur Geschäftsordnung
Der Kreistag fasst zur Ziffer 1 und den Ziffern 2 bis 4 der vorliegenden Beschlussvorlage zum Kreishaushalt 2022 gesonderte Beschlüsse.
mehrheitlich beschlossen
Ja 54 Nein 3
Anwesend 57
Der Kreistag fasst folgenden
Beschluss:
1.
Der Kreistag beschließt den Haushalt 2022 auf der Grundlage
eines Kreisumlagehebesatzes von 40,50 %.
mehrheitlich beschlossen
Ja 51 Nein 6
Anwesend 57
Der Kreistag fasst folgenden
Beschluss:
2.
Der Kreistag beschließt gemäß Art. 57 LKrO i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 14 LKrO die
beiliegende Haushaltssatzung 2022, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
3.
Der Kreistag beschließt gemäß Art. 58 LKrO den als Anlage zur Haushaltssatzung beigefügten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, in Einnahmen und Ausgaben (Gesamtplan) lt. § 4 Nr. 1 KommHV-Kameralistik im
Verwaltungshaushalt mit 103.207.400 €
Vermögenshaushalt mit __11.650.000 €
Gesamthaushalt mit 114.857.400 €
festzusetzen.
4.
Der Kreistag
beschließt gemäß VV Nr. 2 zu § 24 KommHV-Kameralistik i. V. m. Art. 30 Abs. 1
Nr. 15 LKrO den Finanzplan nach Art.
64 LKrO für die Jahre 2021 bis 2025, wie er sich aus der Anlage zum
Haushaltsplan (Seiten 563 – 570) ergibt, die Bestandteil dieses Beschlusses
ist.
mehrheitlich beschlossen
Ja 56 Nein 1
Anwesend 57