Kreisrat Ebert stellt folgenden

 

Antrag zur Geschäftsordnung

 

Der Kreistag fasst zur Ziffer 1 und den Ziffern 2 bis 4 der vorliegenden Beschlussvorlage zum Kreishaushalt 2022 gesonderte Beschlüsse.

 

mehrheitlich beschlossen

Ja 54  Nein 3  Anwesend 57 

 

Der Kreistag fasst folgenden

 

Beschluss:

 

1.

Der Kreistag beschließt den Haushalt 2022 auf der Grundlage eines Kreisumlagehebesatzes von 40,50 %.

 

mehrheitlich beschlossen

Ja 51  Nein 6  Anwesend 57 

 

Der Kreistag fasst folgenden

 

Beschluss:

 

2.

Der Kreistag beschließt gemäß Art. 57 LKrO i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 14 LKrO die

beiliegende Haushaltssatzung 2022, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

3.

Der Kreistag beschließt gemäß Art. 58 LKrO den als Anlage zur Haushaltssatzung  beigefügten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der Bestandteil dieses  Beschlusses ist, in Einnahmen und Ausgaben (Gesamtplan) lt. § 4 Nr. 1  KommHV-Kameralistik im

 

Verwaltungshaushalt mit        103.207.400 €

Vermögenshaushalt mit         __11.650.000 €

Gesamthaushalt mit            114.857.400

 

festzusetzen.

 

4.

Der Kreistag beschließt gemäß VV Nr. 2 zu § 24 KommHV-Kameralistik i. V. m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 15 LKrO den Finanzplan nach Art. 64 LKrO für die Jahre 2021 bis 2025, wie er sich aus der Anlage zum Haushaltsplan (Seiten 563 – 570) ergibt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

mehrheitlich beschlossen

Ja 56  Nein 1  Anwesend 57