Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Kreisausschuss fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Weißenburg – Gunzenhausen beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit dem Staatlichen Bauamt einen Entwurf einer Vereinbarung nach Art. 59 Abs. 1 BayStrWG zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen bei der Verwaltung der Kreisstraßen auf das Staatliche Bauamt Ansbach auszuarbeiten.