Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden

 

Beschluss

 

zu fassen:

 

1.

Der Kreistag beschließt den Haushalt 2022 auf der Grundlage eines Kreisumlagehebesatzes von 40,50 %.

 

mehrheitlich beschlossen

Ja 11  Nein 1  Anwesend 12 

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden

 

Beschluss

 

zu fassen:

 

2.

Der Kreistag beschließt gemäß Art. 57 LKrO i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 14 LKrO die beiliegende Haushaltssatzung 2022, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

3.

Der Kreistag beschließt gemäß Art. 58 LKrO den als Anlage zur Haushaltssatzung beigefügten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, in Einnahmen und Ausgaben (Gesamtplan) lt. § 4 Nr. 1 KommHV-Kameralistik im

 

Verwaltungshaushalt mit              103.207.400 €

Vermögenshaushalt mit               __11.650.000 €

Gesamthaushalt mit               114.857.400

 

festzusetzen.

 

4.

Der Kreistag beschließt gemäß VV Nr. 2 zu § 24 KommHV-Kameralistik i. V. m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 15 LKrO den Finanzplan nach Art. 64 LKrO für die Jahre 2021 bis 2025, wie er sich aus der Anlage zum Haushaltsplan (Seiten 563 – 570) ergibt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

einstimmig beschlossen

Ja 12  Nein 0  Anwesend 12