Sitzung: 07.03.2022 KA/078/2022
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden
Beschluss
zu fassen:
1.
Der Kreistag beschließt den Haushalt 2022 auf der Grundlage
eines Kreisumlagehebesatzes von 40,50 %.
mehrheitlich beschlossen
Ja 11 Nein 1
Anwesend 12
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden
Beschluss
zu fassen:
2.
Der Kreistag beschließt gemäß Art. 57 LKrO i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 14 LKrO die beiliegende Haushaltssatzung 2022, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
3.
Der Kreistag beschließt gemäß Art. 58 LKrO den als Anlage zur Haushaltssatzung beigefügten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, in Einnahmen und Ausgaben (Gesamtplan) lt. § 4 Nr. 1 KommHV-Kameralistik im
Verwaltungshaushalt mit 103.207.400 €
Vermögenshaushalt mit __11.650.000 €
Gesamthaushalt mit 114.857.400 €
festzusetzen.
4.
Der Kreistag
beschließt gemäß VV Nr. 2 zu § 24 KommHV-Kameralistik i. V. m. Art. 30 Abs. 1
Nr. 15 LKrO den Finanzplan nach Art.
64 LKrO für die Jahre 2021 bis 2025, wie er sich aus der Anlage zum
Haushaltsplan (Seiten 563 – 570) ergibt, die Bestandteil dieses Beschlusses
ist.
einstimmig beschlossen
Ja 12 Nein 0
Anwesend 12