Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13

Beschluss:

 

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen stimmt der Abstufung von Teilstrecken der Kreisstraße WUG 5 Abschnitt 220 in und bei Weißenburg i. Bay. zu und genehmigt bzw. ermächtigt Herrn Landrat Manuel Westphal die Umstufungsvereinbarung gemäß Anlage zu unterzeichnen.

 

Es handelt sich um folgende Teilstrecken in Abschnitt 220 der Kreisstraße WUG 5:

 

1.     Abstufung von Teilstrecken

von Station 6,658 alt bis Station 7,338 alt = 680 m

zur Gemeindeverbindungsstraße,

von Station 7,338 alt bis Station 7,669 alt = 331 m zur Ortsstraße und   

 

Träger der Straßenbaulast für die unter Ziffer 1 genannten Teilstrecken wird die Große Kreisstadt Weißenburg i. Bay.

 

Die Baulast wird am 01.02.2022 an die Große Kreisstadt Weißenburg i. Bay übertragen.