Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Anwesend: 53

Beschluss:

 

Auf der Grundlage einer Ergänzung des bestehenden Arbeitsprogramms „Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ des Landkreises stimmt der Kreistag der folgenden Beschlussfassung zu:

 

Nach Maßgabe der im Haushalt 2022 sowie in den Folgehaushalten 2023 sowie 2024 bereitgestellten Haushaltsmittel wird die Landkreisverwaltung damit beauftragt, unter Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel (siehe insbes. Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ sowie Förderrichtlinie des Freistaats Bayern nach den Förderrichtlinien „Kommunaler Klimaschutz –KommKlimaFöR“) ein kommunales Energie- und Klimaschutzmanagement in der Landkreisverwaltung für die kreiseigenen Liegenschaften nach Maßgabe der einschlägigen Förderbestimmungen aufzubauen, zu implementieren sowie kontinuierlich zu betreiben.