Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Der weiteren Beteiligung des Landkreises am staatlichen Förderprogramm zur Stärkung und Sicherung der geburtshilflichen Versorgung nach Maßgabe der Richtlinien zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) für das Förderjahr 2022 wird zugestimmt.

Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, entsprechende staatliche Fördermittel für 2022 fristwahrend bis zum 15.11.2021 zu beantragen und die ggf. bewilligten Fördermittel nach Maßgabe der Vorgaben der Förderrichtlinien und der erteilten Bewilligung zu verwenden bzw. mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde an Dritte (siehe Hebammen) auszureichen.