Nachtrag: 23.09.2021

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Beschlussfassung des Umweltausschusses hinsichtlich der Einleitung folgender Maßnahmen im Bereich der Klima(folgen)anpassung, um den aktuellen sowie zukünftigen Auswirkungen des Klimawandels in den davon betroffenen Handlungsfeldern begegnen sowie Risiken und Gefährdungen für Mensch und Natur möglichst vermeiden zu können:

Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch den Kreistag wird die Landkreisverwaltung mit der Umsetzung folgender Maßnahmen beauftragt:

a.    Ermittlung des notwendigen Leistungsumfangs, der Kosten sowie der bestehenden Fördermöglichkeiten für die Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts durch die Landkreisverwaltung mit anschließender Berichterstattung sowie Vorlage einer Handlungsempfehlung im Umweltausschuss.

b.    Hinweis an die Kommunen zur verstärkten Nutzung des Beratungsangebots des Wasserwirtschaftsamts zum Hochwasserrisikomanagement sowie zum Schutz vor Extremwetterereignissen als Grundlage für die Beauftragung von Fachplanungsbüros durch die Kommunen zur Erstellung entsprechender Schutzkonzepte (mit fachlicher Begleitung des Wasserwirtschaftsamts sowie unter Inanspruchnahme staatlicher Fördermöglichkeiten).

c.    Im Bereich des Katastrophenschutzes die bestehenden Strukturen zu prüfen und ggf. zu verbessern (z.B. durch die Einführung neuer Alarmierungsmittel in enger Abstimmung mit den landkreiseigenen Katastrophenschutzstrukturen, der Feuerwehrführung und dem Wasserwirtschaftsamt und sonstigen Behörden) sowie die Sensibilisierung der Bevölkerung für bestehende Gefährdungslagen bzw. für Schutz- und Präventionsmaßnahmen zu intensivieren.

d.    Sensibilisierung und Aufklärung der Bevölkerung zu den Gesundheitsgefahren durch den Klimawandel im Allgemeinen (siehe Auswirkungen von Hitzeperioden auf besonders gefährdete Gruppen, am Arbeitsplatz sowie Ausbreitung von Krankheitserregern bzw. von invasiven Arten) sowie Entwicklung von Präventions-, Schutz- und Anpassungsmaßnahmen durch die Geschäftsstelle der Gesundheitsregionplus.

e.    Die Betriebe und Unternehmen im Landkreis hinsichtlich der durch den Klimawandel entstehenden Gefahren zu sensibilisieren und ein betriebseigenes Risikomanagement anzuregen, aber auch im Hinblick auf klimaangepasstes Bauen zu beraten.

f.     Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe für die, durch den Klimawandel entstehenden Gefahren zu sensibilisieren und gemeinsam dem AELF, Bauernverband und Forstbetriebsgemeinschaften ein Beratungsangebot aufzubauen.

g.    Auf ein klimaangepasstes Bauen hinzuwirken und insbesondere auch die Kommunen für Änderungen im Planungsbereich zu sensibilisieren und zu beraten.

h.   Im Bereich Verkehr ggf. notwendige Änderungen im Bereich des klimaangepassten Bauens besonders zu prüfen und zukünftig zur Vermeidung von Strukturschäden, Verformung von Straßenbelägen etc. besonders zu beachten und die vorhandene landkreiseigene Verkehrsinfrastruktur vor den Folgen des Klimawandels, insbesondere vor Überschwemmungen und Starkregenereignissen besonders zu schützen.

i.     Gemeinsam mit der N-ERGIE, den Stadt- und Gemeindewerken und den Betreibern der (dezentralen) Energieversorgungsanlagen Maßnahmen zum Schutz des Energienetzes und der Energieerzeugungsanlagen gesondert zu prüfen und ggf. die Umsetzung von Maßnahmen zu initiieren.

j.     Die bestehenden Biodiversitätsmaßnahmen fort- und zusammenzuführen, um die Biodiversität im Landkreis und das Bewusstsein dafür zu stärken.

k.    Gemeinsam mit den Tourismusverbänden, den Seenzweckverbänden und Kommunen im Landkreis den Schutz der touristischen Infrastruktur vor den Auswirkungen des Klimawandels besonders zu prüfen.

l.     Die Maßnahmen und den Austausch innerhalb des Landkreises insbesondere mit den Gemeinden zum Thema Klima(folgen)anpassung zu verstetigen, dem Umweltausschuss regelmäßig dazu zu berichten und das Bewusstsein dafür in der Bevölkerung zu stärken.