Nachtrag: 23.09.2021
Sitzung: 04.10.2021 UA/035/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Beschluss:
Beschlussfassung
des Umweltausschusses hinsichtlich der Einleitung folgender Maßnahmen im
Bereich der Klima(folgen)anpassung, um den aktuellen sowie zukünftigen
Auswirkungen des Klimawandels in den davon betroffenen Handlungsfeldern
begegnen sowie Risiken und Gefährdungen für Mensch und Natur möglichst
vermeiden zu können:
Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch den Kreistag wird die Landkreisverwaltung mit der Umsetzung folgender Maßnahmen beauftragt:
a. Ermittlung des notwendigen
Leistungsumfangs, der Kosten sowie der bestehenden Fördermöglichkeiten für die
Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts durch die Landkreisverwaltung mit
anschließender Berichterstattung sowie Vorlage einer Handlungsempfehlung im Umweltausschuss.
b. Hinweis an die Kommunen zur verstärkten
Nutzung des Beratungsangebots des Wasserwirtschaftsamts zum
Hochwasserrisikomanagement sowie zum Schutz vor Extremwetterereignissen als
Grundlage für die Beauftragung von Fachplanungsbüros durch die Kommunen zur Erstellung
entsprechender Schutzkonzepte (mit fachlicher Begleitung des
Wasserwirtschaftsamts sowie unter Inanspruchnahme staatlicher
Fördermöglichkeiten).
c. Im Bereich des Katastrophenschutzes
die bestehenden Strukturen zu prüfen und ggf. zu verbessern (z.B. durch die
Einführung neuer Alarmierungsmittel in enger Abstimmung mit den
landkreiseigenen Katastrophenschutzstrukturen, der Feuerwehrführung und dem
Wasserwirtschaftsamt und sonstigen Behörden) sowie die Sensibilisierung der
Bevölkerung für bestehende Gefährdungslagen bzw. für Schutz- und
Präventionsmaßnahmen zu intensivieren.
d. Sensibilisierung und Aufklärung der
Bevölkerung zu den Gesundheitsgefahren durch den Klimawandel im Allgemeinen
(siehe Auswirkungen von Hitzeperioden auf besonders gefährdete Gruppen, am
Arbeitsplatz sowie Ausbreitung von Krankheitserregern bzw. von invasiven Arten)
sowie Entwicklung von Präventions-, Schutz- und Anpassungsmaßnahmen durch die Geschäftsstelle
der Gesundheitsregionplus.
e. Die Betriebe und Unternehmen im
Landkreis hinsichtlich der durch den Klimawandel entstehenden Gefahren zu
sensibilisieren und ein betriebseigenes Risikomanagement anzuregen, aber auch
im Hinblick auf klimaangepasstes Bauen zu beraten.
f. Die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe für die, durch den Klimawandel entstehenden Gefahren zu
sensibilisieren und gemeinsam dem AELF, Bauernverband und
Forstbetriebsgemeinschaften ein Beratungsangebot aufzubauen.
g. Auf ein klimaangepasstes Bauen hinzuwirken
und insbesondere auch die Kommunen für Änderungen im Planungsbereich zu
sensibilisieren und zu beraten.
h. Im Bereich Verkehr ggf. notwendige
Änderungen im Bereich des klimaangepassten Bauens besonders zu prüfen und
zukünftig zur Vermeidung von Strukturschäden, Verformung von Straßenbelägen
etc. besonders zu beachten und die vorhandene landkreiseigene
Verkehrsinfrastruktur vor den Folgen des Klimawandels, insbesondere vor
Überschwemmungen und Starkregenereignissen besonders zu schützen.
i. Gemeinsam mit der N-ERGIE, den Stadt-
und Gemeindewerken und den Betreibern der (dezentralen)
Energieversorgungsanlagen Maßnahmen zum Schutz des Energienetzes und der
Energieerzeugungsanlagen gesondert zu prüfen und ggf. die Umsetzung von
Maßnahmen zu initiieren.
j. Die bestehenden
Biodiversitätsmaßnahmen fort- und zusammenzuführen, um die Biodiversität im
Landkreis und das Bewusstsein dafür zu stärken.
k. Gemeinsam mit den Tourismusverbänden,
den Seenzweckverbänden und Kommunen im Landkreis den Schutz der touristischen
Infrastruktur vor den Auswirkungen des Klimawandels besonders zu prüfen.
l. Die Maßnahmen und den Austausch
innerhalb des Landkreises insbesondere mit den Gemeinden zum Thema
Klima(folgen)anpassung zu verstetigen, dem Umweltausschuss regelmäßig dazu zu
berichten und das Bewusstsein dafür in der Bevölkerung zu stärken.