Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss

 

  1. Der Kreisausschuss nimmt gem. Art. 88 Abs. 2 LKrO die Jahresrechnung 2020 des Landkreises zur Kenntnis, wie von der Verwaltung in den Anlagen erstellt und im Rechenschaftsbericht (mit Anlagen) vom 29.04.2021 näher dargelegt.

  2. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Genehmigung der erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben lt. Anlage 9 zum Rechenschaftsbericht (RSB), vorbehaltlich der örtlichen Prüfung.

  3. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Bildung von Kassen- und Haushaltsresten gem. Anlage 4 RSB zu genehmigen, vorbehaltlich der örtlichen Prüfung.

  4. Zur Durchführung der örtlichen Prüfung nach Art. 89 LKrO wird die Jahresrechnung 2020 gem. Art. 89 Abs. 3 und 4 LKrO an den Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Behandlung verwiesen.

  5. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird im Hinblick auf Art. 26 Satz 3 LKrO i. V. m. § 30 Abs. 2 GeschO-KT ermächtigt, nach erfolgter örtlicher Prüfung den Empfehlungsbeschluss nach Art. 88 Abs. 3 i.V.m. Art. 89 LKrO unmittelbar (direkt) an den Kreistag zu richten.