Nachtrag: 04.03.2021
Sitzung: 22.03.2021 UA/033/2021
Landrat Westphal stellt das Arbeitsprogramm Nachhaltigkeit und Klimaschutz vor.
Zum Thema Nachhaltigkeit in
der Verwaltung verweist er auf den folgenden Vortrag durch Herrn Moshammer.
Im Folgenden stellt er die
einzelnen Punkte des Arbeitsprogramms zum Klimaschutz vor. Neben der
energetischen Sanierung, der Fortschreibung des bisherigen Klimaschutzkonzepts
und des Natur- und Umweltprogramms geht er auf die Initiative UNNA, eine Unternehmer-
initiative Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität für Altmühlfranken, ein. Diese
wiederum geht auch auf ein verändertes Kundenverhalten zurück, da hier
teilweise eine klimaneutrale Produktion gefordert wird.
Ansatzpunkt ist auch eine
regionale CO2-Kompensation, da sich viele bestehende Projekte weltweit
ausdehnen. Hier bietet sich eine Zusammenarbeit mit der Hochschule Triesdorf
an, die sog. regionale Patenschaften entwickeln will, die Landwirte für
klimafreundliche Landwirtschaft unterstützen sollen.
Herr Moshammer
erläutert den Entwurf eines Leitfadens zur nachhaltigen Beschaffung im
Landratsamt. Dieser soll eine einfache, praktikable Anleitung für die
Verwaltung sein, die laufend fortgeschrieben werden muss. Wichtig ist, dass
bereits bei der Ausschreibung auf Gütezeichen wie zum Beispiel den Blauen Engel
geachtet wird. Auf Nachfrage erklärt er, dass nicht nur der Preis
ausschlaggebend sein muss, sondern verhältnismäßige Mehrkosten akzeptabel sind.
Er verweist darauf, dass es bereits im Vergaberecht Möglichkeiten gibt,
nachhaltige Bieter zu bevorzugen.
Nach kurzer Diskussion stellt
Landrat Westphal abschließend fest,
dass er es für besser erachtet, mit kleinen Schritten zu beginnen und diese
konsequent umzusetzen als zu viele Maßnahmen gleichzeitig zu beginnen. Er gibt
auch zu bedenken, dass man gerade im Bausektor sehr vorsichtig agieren muss.
Kreisrat Auernhammer fragt an, ob der Landkreis eine Möglichkeit hat, dem Entstehen der
vielen Freiflächenfotovoltaikanlagen entgegenzuwirken.
Landrat
Westphal erklärt, dass hier nur die Gemeinden entscheiden können, wo und
wie viele dieser Anlagen gebaut werden dürfen. Er selbst steht diesen kritisch
gegenüber. Er würde es bevorzugen, diese Flächen mit Lebensmitteln zu bebauen,
zumal die Anlagen oftmals von Großinvestoren erstellt werden und die
Wertschöpfung nicht im Landkreis bleibt.