Sitzung: 08.03.2021 KT/042/2021
Der Kreistag fasst folgenden
Beschluss:
Jahresrechnung 2019
A. Feststellung
1. Feststellung Jahresergebnis
Gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO wird die Jahresrechnung 2019 des Landkreises nach erfolgter örtlicher Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit bereinigten Soll-Einnahmen/Ausgaben wie folgt festgestellt:
Verwaltungshaushalt 96.755.227,03 €
Vermögenshaushalt _16.701.699,53 €
Gesamthaushalt 113.456.926,56 €
Die Ermittlung dieses Jahresergebnisses ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2 zum Rechenschaftsbericht (RSB) 2019, die Bestandteil dieser Feststellung sind.
2. Feststellung der übertragbaren Einnahmen
und Ausgaben
Die in das Haushaltsjahr 2020 zu übertragenden Kassen- und Haushaltsreste werden gemäß § 79 Abs. 2 KommHV-Kameralistik wie folgt festgestellt:
2.1 Kassenreste
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt
Kasseneinnahmereste 1.852.053,33 € 0,00 € 1.852.053,33 €
Kassenausgabereste -119.655,42 € 5.161.849,02
€ 5.042.193,60
€
2.2 Haushaltsreste
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt
Haushaltseinnahmereste Vorjahr 0,00 € 0,00 € 0,00 €
neue Haushaltseinnahmereste 0,00 € 5.404.900,00 € 5.404.900,00 €
neue Haushaltsausgabereste 521.980,48 € 5.629.083,53 € 6.151.064,01 €
Haushaltsausgabereste Vorjahr 0,00 € 7.774.370,01 € 7.774.370,01 €
Die Zusammensetzung dieser Kassen- und Haushaltsreste ergibt sich aus der Anlage 4 zum RSB und ist Bestanteil dieser Feststellung.
3. Genehmigung der über- und
außerplanmäßigen Ausgaben
Die
erheblichen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben i.S.v. Art. 60 Abs. 1
Satz 2 LKrO, wie sie sich im Einzelnen aus der Anlage 9 zum RSB mit insgesamt
5.426.803 € für den Verwaltungshaushalt
5.849.673 € für den Vermögenshaushalt
11.276.476 € Summe
ergeben, werden genehmigt.
4. Zuführung Vermögenshaushalt
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (HSt. 9161.8600) wird mit 8.032.546,97 € festgestellt.
einstimmig beschlossen
Ja 53
Nein 0 Anwesend 53
Der Kreistag fasst folgenden weiteren
Beschluss:
B. Entlastung
Der Kreistag erkennt die Jahresrechnung 2019 - wie unter vorstehend A. 1-4 festgestellt - endgültig an und erteilt gem. Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.
einstimmig beschlossen
Ja 52 Nein 0
Anwesend 53 Pers. Beteiligt
1
Abstimmungsvermerke:
Landrat Westphal ist aufgrund von
persönlicher Beteiligung nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 LKrO vom Stimmrecht
ausgeschlossen.