Der Kreistag fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Jahresrechnung 2019

 

A.  Feststellung

 

1. Feststellung Jahresergebnis

 

Gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO wird die Jahresrechnung 2019 des Landkreises nach erfolgter örtlicher Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit bereinigten Soll-Einnahmen/Ausgaben wie folgt festgestellt:

 

Verwaltungshaushalt     96.755.227,03 €

Vermögenshaushalt    _16.701.699,53 €

Gesamthaushalt          113.456.926,56 €

 

Die Ermittlung dieses Jahresergebnisses ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2 zum Rechenschaftsbericht (RSB) 2019, die Bestandteil dieser Feststellung sind.

 

 

2. Feststellung der übertragbaren Einnahmen und Ausgaben

 

Die in das Haushaltsjahr 2020 zu übertragenden Kassen- und Haushaltsreste werden gemäß § 79 Abs. 2 KommHV-Kameralistik wie folgt festgestellt:

 

2.1 Kassenreste

 

                                                       Verwaltungshaushalt  Vermögenshaushalt    Gesamthaushalt

Kasseneinnahmereste               1.852.053,33 €               0,00 € 1.852.053,33 €

Kassenausgabereste                   -119.655,42 €  5.161.849,02 € 5.042.193,60 €

 

 

2.2 Haushaltsreste  

                              

                                             Verwaltungshaushalt  Vermögenshaushalt    Gesamthaushalt

Haushaltseinnahmereste Vorjahr            0,00 €               0,00 €               0,00 €

neue Haushaltseinnahmereste                0,00 €  5.404.900,00 € 5.404.900,00 €

neue Haushaltsausgabereste        521.980,48 €  5.629.083,53 € 6.151.064,01 €

Haushaltsausgabereste Vorjahr               0,00 €  7.774.370,01 € 7.774.370,01 €

 

Die Zusammensetzung dieser Kassen- und Haushaltsreste ergibt sich aus der Anlage 4 zum RSB und ist Bestanteil dieser Feststellung.

 

 

3. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

 

Die erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.S.v. Art. 60 Abs. 1
Satz 2 LKrO, wie sie sich im Einzelnen aus der Anlage 9 zum RSB mit insgesamt

 

                             5.426.803 €      für den Verwaltungshaushalt

                             5.849.673 €      für den Vermögenshaushalt

                           11.276.476 €      Summe

 

ergeben, werden genehmigt.

 

 

4. Zuführung Vermögenshaushalt

 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (HSt. 9161.8600) wird mit 8.032.546,97 € festgestellt.

 

 

einstimmig beschlossen

Ja 53  Nein 0  Anwesend 53

 

Der Kreistag fasst folgenden weiteren

 

Beschluss:

 

B. Entlastung

 

Der Kreistag erkennt die Jahresrechnung 2019 - wie unter vorstehend A. 1-4 festgestellt - endgültig an und erteilt gem. Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.

 

 

einstimmig beschlossen

Ja 52  Nein 0  Anwesend 53  Pers. Beteiligt 1 

 

 

Abstimmungsvermerke:

Landrat Westphal ist aufgrund von persönlicher Beteiligung nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 LKrO vom Stimmrecht ausgeschlossen.