Sitzung: 22.02.2021 KA/062/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Der Kreisausschuss fasst folgenden
Beschluss:
1. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
beschließt als Aufgabenträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs
im Landkreis die Einführung eines Rufbussystems für die Ortsteile der Stadt
Weißenburg.
2. Der Rufbus Weißenburg soll spätestens
ab dem 01.01.2022 angeboten werden und ist zunächst auf fünf Jahre
befristet.
3. Da die Voraussetzungen für eine
Direktvergabe nach der VO EU 1370/2007 bezüglich des Schwellenwerts vorliegen,
beauftragt der Landkreis die Stadtwerke Weißenburg mit der
Verkehrsdurchführung.
4. Das Defizit nach Förderung wird auf
Basis des Grundsatzbeschlusses des Kreistags vom 23.07.2012, nach dem
50:50-Modell zu annähernd gleichen Teilen zwischen dem Landkreis und der Stadt
Weißenburg aufgeteilt.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendigen vertraglichen Vereinbarungen mit den Stadtwerken Weißenburg und der
Stadt Weißenburg abzuschließen.