Sitzung: 08.03.2021 KT/042/2021
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 51, Nein: 1, Anwesend: 52
Der Kreistag fasst folgende:
Beschlüsse:
1. Der Kreistag
beschließt den Haushalt 2021 auf der Grundlage eines Kreisumlage-
hebesatzes von 42,20 %.
2. Der Kreistag beschließt gemäß Art. 57 LKrO i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 14 LKrO die
beiliegende Haushaltssatzung 2021, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
3. Der Kreistag beschließt gemäß Art. 58 LKrO den als Anlage zur Haushaltssatzung
beigefügten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der Bestandteil dieses
Beschlusses ist, in Einnahmen und Ausgaben (Gesamtplan) lt. § 4 Nr. 1
KommHV-Kameralistik im
Verwaltungshaushalt mit 102.180.300 €
Vermögenshaushalt mit __12.570.000 €
Gesamthaushalt
mit 114.750.300 €
festzusetzen.
4. Der Kreistag beschließt gemäß VV Nr. 2 zu §
24 KommHV-Kameralistik i. V. m. Art.
30 Abs. 1 Nr. 15 LKrO den Finanzplan nach Art. 64 LKrO für die
Jahre 2020 bis
2024, wie er sich aus der Anlage zum
Haushaltsplan (Seiten 559 – 565) ergibt, die
Bestandteil dieses Beschlusses ist.