Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Kreisausschuss fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.  Der Kreistag beschließt den Haushalt 2021 auf der Grundlage eines Kreisumlage-

     hebesatzes von 42,20 %.

 

2.  Der Kreistag beschließt gemäß Art. 57 LKrO i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 14 LKrO die

     beiliegende Haushaltssatzung 2021, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

3.  Der Kreistag beschließt gemäß Art. 58 LKrO den als Anlage zur Haushaltssatzung

     beigefügten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der Bestandteil dieses

     Beschlusses ist, in Einnahmen und Ausgaben (Gesamtplan) lt. § 4 Nr. 1

     KommHV-Kameralistik im

 

     Verwaltungshaushalt mit         102.180.300 €

     Vermögenshaushalt mit          __12.570.000 €

     Gesamthaushalt mit           114.750.300

 

     festzusetzen.

 

4.  Der Kreistag beschließt gemäß VV Nr. 2 zu § 24 KommHV-Kameralistik i. V. m. Art.

     30 Abs. 1 Nr. 15 LKrO den Finanzplan nach Art. 64 LKrO für die Jahre 2020 bis

     2024, wie er sich aus der Anlage zum Haushaltsplan (Seiten 559 – 565) ergibt, die

     Bestandteil dieses Beschlusses ist.