Sitzung: 18.01.2021 KA/061/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Pers. Beteiligt: 1
Der Kreisausschuss fasst folgenden
Beschluss:
1.
Der
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen beschließt als Aufgabenträger des allgemeinen
öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis die Einführung eines
Rufbussystems für die Ortsteile der Stadt Weißenburg.
2.
Der
Rufbus Weißenburg soll spätestens ab dem 01.01.2022 angeboten werden und ist
zunächst auf vier Jahre befristet.
3.
Da
die Voraussetzungen für eine Direktvergabe nach der VO EU 1370/2007 bezüglich
des Schwellenwerts vorliegen, beauftragt der Landkreis die Stadtwerke
Weißenburg mit der Verkehrsdurchführung.
4.
Das
Defizit nach Förderung wird auf Basis des Grundsatzbeschlusses des Kreistags
vom 23.07.2012, nach dem 50:50-Modell zu annähernd gleichen Teilen zwischen dem
Landkreis und der Stadt Weißenburg aufgeteilt.
5.
Die
Verwaltung wird beauftragt die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen mit den
Stadtwerken Weißenburg und der Stadt Weißenburg abzuschließen.
Dieser Beschluss ergeht vorbehaltlich der Bereitstellung der genannten Mittel im Kreishaushalt für die entsprechenden Jahre.