Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Pers. Beteiligt: 1

Der Kreisausschuss fasst folgenden

 

Beschluss:

 

1.   Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen beschließt als Aufgabenträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis die Einführung eines Rufbussystems für die Ortsteile der Stadt Weißenburg.

 

2.   Der Rufbus Weißenburg soll spätestens ab dem 01.01.2022 angeboten werden und ist zunächst auf vier Jahre befristet.

 

3.   Da die Voraussetzungen für eine Direktvergabe nach der VO EU 1370/2007 bezüglich des Schwellenwerts vorliegen, beauftragt der Landkreis die Stadtwerke Weißenburg mit der Verkehrsdurchführung.

 

4.   Das Defizit nach Förderung wird auf Basis des Grundsatzbeschlusses des Kreistags vom 23.07.2012, nach dem 50:50-Modell zu annähernd gleichen Teilen zwischen dem Landkreis und der Stadt Weißenburg aufgeteilt.

 

5.   Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen mit den Stadtwerken Weißenburg und der Stadt Weißenburg abzuschließen.

 

Dieser Beschluss ergeht vorbehaltlich der Bereitstellung der genannten Mittel im Kreishaushalt für die entsprechenden Jahre.