Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Kreisausschuss fasst folgenden

 

Beschluss:

 

1.     Der Kreisausschuss beschließt die Verlängerung von maximal 30 ehrenamtlichen Stellen im Bereich der Seniorenberatung befristet für die Dauer bis 31.12.2023.

 

2.     Der Kreisausschuss beschließt die Einrichtung von bis zu 30 ehrenamtlichen Stellen im Bereich der Wohnberatung befristet für die Dauer bis 31.12.2023.

 

3.     Der Kreisausschuss beschließt die Einrichtung von bis zu 60 ehrenamtlichen Stellen für Dolmetscherinnen und Dolmetschern befristet für die Dauer bis 31.12.2023.

 

4.     Die Befugnis der namentlichen Bestellung, die in stets widerruflicher Weise erfolgt, die Befugnis des Widerrufs sowie der Abberufung der einzelnen Ehrenamtlichen in den genannten Bereichen sowie die Entscheidungsbefugnis zur Niederlegung des jeweiligen Ehrenamts im Einzelfall aus wichtigem Grund obliegt bei den genannten Stellen dem Landrat.

 

5.     Die Gewährung einer ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung bzw. eines Auslagenersatzes an die genannten bestellten Ehrenamtlichen richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger des Landkreises (§ 2 Abs. 5 der Entschädigungssatzung).

 

6.     Die Gewährung von Sachschadenersatz bei Unfällen, die sich in Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit ereignen, richtet sich in analoger Weise nach den für den Landkreis geltenden beamtenrechtlichen Bestimmungen (Art. 98 Abs. 2 des Bayerischen Beamtengesetzes in Verbindung mit Abschnitt 13 der Verwaltungs-vorschriften zum Beamtenrecht, VV-BeamtR, in der jeweils geltenden Fassung). Ersatzansprüche für Schäden, die bei Dienstreisen und Dienstgängen an den aus triftigen Gründen benutzten privaten Kraftfahrzeugen entstehen, sind im Rahmen der bestehenden Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (inklusive Rabattverlustversicherung) bei der Versicherung geltend zu machen.

 

7.     Die weitere befristete Verlängerung der unter Pkt. 1-3 genannten Ehrenamtlichen über den 31.12.2023 hinaus bleibt dem zuständigen Ausschuss vorbehalten. Die Landkreisverwaltung hat dem zuständigen Ausschuss als Grundlage für die Entscheidung über die weitere Verlängerung des Projektes rechtzeitig vor Ablauf des bewilligten Projektzeitraumes einen Tätigkeitsbericht vorzulegen.