Sitzung: 07.12.2020 KA/057/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Der Kreisausschuss fasst folgenden
Beschluss:
1.
Der
Kreisausschuss beschließt die Verlängerung von maximal 30 ehrenamtlichen
Stellen im Bereich der Seniorenberatung befristet für die Dauer bis 31.12.2023.
2.
Der
Kreisausschuss beschließt die Einrichtung von bis zu 30 ehrenamtlichen Stellen
im Bereich der Wohnberatung befristet für die Dauer bis 31.12.2023.
3.
Der
Kreisausschuss beschließt die Einrichtung von bis zu 60 ehrenamtlichen Stellen
für Dolmetscherinnen und Dolmetschern befristet für die Dauer bis 31.12.2023.
4.
Die
Befugnis der namentlichen Bestellung, die in stets widerruflicher Weise
erfolgt, die Befugnis des Widerrufs sowie der Abberufung der einzelnen
Ehrenamtlichen in den genannten Bereichen sowie die Entscheidungsbefugnis zur
Niederlegung des jeweiligen Ehrenamts im Einzelfall aus wichtigem Grund obliegt
bei den genannten Stellen dem Landrat.
5.
Die
Gewährung einer ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung bzw. eines
Auslagenersatzes an die genannten bestellten Ehrenamtlichen richtet sich nach
den jeweils geltenden Bestimmungen der Satzung über die Entschädigung der
ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger des Landkreises (§ 2 Abs. 5 der
Entschädigungssatzung).
6.
Die
Gewährung von Sachschadenersatz bei Unfällen, die sich in Ausübung der
ehrenamtlichen Tätigkeit ereignen, richtet sich in analoger Weise nach den für
den Landkreis geltenden beamtenrechtlichen Bestimmungen (Art. 98 Abs. 2 des
Bayerischen Beamtengesetzes in Verbindung mit Abschnitt 13 der Verwaltungs-vorschriften
zum Beamtenrecht, VV-BeamtR, in der jeweils geltenden Fassung). Ersatzansprüche
für Schäden, die bei Dienstreisen und Dienstgängen an den aus triftigen Gründen
benutzten privaten Kraftfahrzeugen entstehen, sind im Rahmen der bestehenden
Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (inklusive Rabattverlustversicherung) bei der
Versicherung geltend zu machen.
7.
Die
weitere befristete Verlängerung der unter Pkt. 1-3 genannten Ehrenamtlichen
über den 31.12.2023 hinaus bleibt dem zuständigen Ausschuss vorbehalten. Die
Landkreisverwaltung hat dem zuständigen Ausschuss als Grundlage für die
Entscheidung über die weitere Verlängerung des Projektes rechtzeitig vor Ablauf
des bewilligten Projektzeitraumes einen Tätigkeitsbericht vorzulegen.