Sitzung: 09.11.2020 RTKA/027/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Pers. Beteiligt: 0
Unter dem Vorbehalt der Zustimmung der am Ausbauprogramm des
Altmühltal-Radwegs beteiligten Kommunen verlängert der Landkreis die Frist der
Ausbauförderung für den Altmühltal-Radweg bis 31.12.2021.
Nach Ablauf dieser Frist werden die nicht ausgeschöpften
Haushaltsmittel verwendet, um die am Ausbauprogramm des Altmühltal-Radwegs
beteiligten Kommunen anteilig entsprechend höher pauschal zu bezuschussen,
maximal in Höhe des Eigenanteils der gemeindebezogenen Ausbaukosten.