Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Pers. Beteiligt: 0

Beschluss:

 

Unter dem Vorbehalt der Zustimmung der am Ausbauprogramm des Altmühltal-Radwegs beteiligten Kommunen verlängert der Landkreis die Frist der Ausbauförderung für den Altmühltal-Radweg bis 31.12.2021.

 

Nach Ablauf dieser Frist werden die nicht ausgeschöpften Haushaltsmittel verwendet, um die am Ausbauprogramm des Altmühltal-Radwegs beteiligten Kommunen anteilig entsprechend höher pauschal zu bezuschussen, maximal in Höhe des Eigenanteils der gemeindebezogenen Ausbaukosten.