Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11

Der Kreisausschuss fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Landrat Westphal wird ermächtigt, ergänzend zur bereits bestehenden Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§ 3, 12 EKrG mit der DB Netz AG eine Nachtragsvereinbarung abzuschließen, die sowohl in ihren Regelungstatbeständen zu den von Landkreisseite geplanten bzw. durchgeführten Maßnahmen als auch in den darin genannten Kosten insbesondere folgende Punkte umfasst:

 

Grunderwerb für die Durchführung der Baumaßnahme, Vorabmaßnahmen (z. B. Verlegung von Kabeln und Leitung) als Baufeldfreimachung für die Kreuzungsmaßnahme im Vorlauf zu den Hauptbaumaßnahmen, Planung und Bauausführung für die Verlegung der Kreisstraße WUG 9 in Pappenheim mit Anschlüssen und Gehwegen, die Herstellung des Bahnsteigzuganges, Rückbau der bauzeitlichen Zuwegung auf den Bahnsteig links der Bahn, die Herstellung der Grundwasserwanne mit angefügten Stützwänden sowie eines Kragarms, die Ableitung des Niederschlagswassers aus der Grundwasserwanne samt Pumpwerk und Anlage eines Absetzbeckens sowie die erforderlichen Nebenarbeiten und die Umlegung des Regenwasserkanals in der Langenaltheimer Straße.