Sitzung: 20.07.2020 KT/036/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 57, Nein: 0, Anwesend: 57
Der Kreisausschuss fasst folgenden
Beschluss:
Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung ist mit Wirkung zum 01.01.2021 (GebS2020) auf der Grundlage der aktuellen Gebührenkalkulation neu zu fassen.