Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Kreisausschuss fasst folgenden

 

Beschluss:

 

  1. Der Kreisausschuss nimmt gem. Art. 88 Abs. 2 LKrO die Jahresrechnung 2019 des Landkreises zur Kenntnis, wie von der Verwaltung in den Anlagen erstellt und im Rechenschaftsbericht (mit Anlagen) vom 28.04.2020 näher dargelegt.

 

  1. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Genehmigung der erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben lt. Anlage 9 zum Rechenschaftsbricht (RSB), vorbehaltlich der örtlichen Prüfung.

 

  1. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Bildung von Kassen- und Haushaltsresten gem. Anlage 4 RSB zu genehmigen, vorbehaltlich der örtlichen Prüfung.

 

  1. Zur Durchführung der örtlichen Prüfung nach Art. 89 LKrO wird die Jahresrechnung 2019 gem. Art. 89 Abs. 3 und 4 LKrO an den Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Behandlung verwiesen.

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird im Hinblick auf Art. 26 Satz 3 LKrO ermächtigt, nach erfolgter örtlicher Prüfung den Empfehlungsbeschluss nach Art. 88 Abs. 3 i.V.m. Art. 89 LKrO unmittelbar (direkt) an den Kreistag zu richten.